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Impressum & AGB´s

Angaben gemäß §5 TMG

Wiebke Härtwig

Schertlinstraße 11 App. 89

86159 Augsburg

mobil: +49 (0) 162 9330344

mail: wiebkes.blickwinkel@t-online.de

Zuständige Kammer: Handwerkskammerskammer für Schwaben

Haftung für Links

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Urheberrecht

Alle Inhalte und Werke auf dieser Seite unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie benötigen im Falle einer Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Art der Verwertung außerhalb der Grenzen dieses Urheberrechtes eine schriftliche Zustimmung des jeweiligen Autors/Erstellers. Inhalte dieser Seite die nicht von mir erstellt wurden, werden unter der Berücksichtigung der Urheberrechte Dritter, als solche gekennzeichnet. Für den Fall, dass Sie dennoch auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitte ich um Hinweis. Ich werde Inhalte bei Bekanntwerden etwaiger Rechtsverletzungen umgehend entfernen.

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftstbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.

  • "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellte Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Daten auf CD, Fachabzüge, usw.).

II. Urheberrecht

  • Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer bei der Fotografin.

  • Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

  • Überträgt die Fotografin die Nutzungsrechte an Ihren Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

  • Die Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.

  • Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

  • Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

  • Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  • Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Puschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Unabgesprochene Mehrstunden liegen bei 120,00€.

  • Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von der Fotografin anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

  • Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

  • Bei Terminvereinbarung ist keine Anzahlung fällig.

  • Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzu zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahn ung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

  • Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.

IV. Haftung

  • Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körperes oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negative oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  • Die Fotografin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach Beendigung des Auftrags zu vernichten.

  • Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen  der Hersteller des Fotomaterials.

  • Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  • Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50%; ab 2 Tagen 100% der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.

  • Bei Krankheit der Fotografin verpflichtet sich diese, sofern möglich, bei der Suche eines geeigneten Ersatzes behilflich zu sein.

VI. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

VII. Bildbearbeitung

  • Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin uns ist sich bewusst, dass ihre Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

  • Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Unbearbeitete Fotos (RAW´s) werden nicht ausgeändigt.

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, bie Lichtbilder der Fotografin im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

VIII. Lieferzeiten und Reklamation

  • Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen druch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors doer dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  • Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Dieses bezieht sich ausschließlich auf gedruckte Lichtbilder.

  • Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt / gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin erworben werden.

X. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Augsburg.

XI. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird duch die gesetzliche Regelung ersetzt.

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